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Sonntag, 5. Januar 2025

Öffentlicher Entzug des Vertrauens in das Bundesverfassungsgericht gemäß GG Art. 20

 

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts,

sehr geehrter Herr Bundespräsident,

sehr geehrte Frau Bundeswahlleiterin,

am 10. Dezember 2024 wurden vom Bundesverfassungsgericht zwei Klagen (Aktenzeichen 2 BvE 15/23 und 2 BvQ 73/24) gegen die erforderlichen Unterstützungsunterschriften für Landeslisten und Direktkandidaten zur Bundestagswahl abgewiesen.

Es ist für mich als Bürger und Wähler unfassbar, mit welchem Ausmaß durch diese Entscheidungen zum wiederholten Male das deutsche Grundgesetz gebeugt wird, und zwar ausgerechnet durch das Gericht, welches zu dessen Schutz vorgesehen ist. Es ist leider nur der neueste Höhepunkt in einer Kette aus nicht nachvollziehbaren Entscheidungen dieses Gerichts zum Thema Bundestagswahlen.

Die Sachlage ist eigentlich nicht kompliziert und leicht zu überblicken: Im Grundgesetz, Artikel 38 (1) steht: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Was bedeuten die hier genannten Wahlgrundsätze „frei“ und „gleich“? Die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt es auf ihrer Homepage so: „Frei bedeutet, dass die Wähler/innen frei sein müssen in ihrer Wahlentscheidung, niemand darf auf sie Druck ausüben.“ und „Gleich heißt, dass jede Stimme das gleiche Gewicht hat, egal ob jemand arm oder reich ist, ob jemand eine wichtige Position hat oder in der Ausbildung ist.“

Im krassen Gegensatz dazu steht der Paragraph 4 des Bundeswahlgesetzes, welcher festlegt, dass Stimmen von Wählern unter besonderen Bedingungen nicht berücksichtigt werden, und zwar dann, wenn die von ihnen gewählte Partei weniger als 5% der im Wahlgebiet abgegebenen Stimmen erhalten hat („Sperrklausel“). Es handelt sich hierbei um eine Regelung, die den Wahlgrundsätzen „frei“ und „gleich“ widerspricht. Denn: den betroffenen Wählerstimmen wird eben nicht das gleiche Gewicht zugemessen, sie werden vielmehr einfach ignoriert. Und das bedeutet gleichzeitig Ausübung von Druck auf die Wähler, ihre Stimme nicht einer Partei zu geben, von welcher öffentlich davon ausgegangen wird, dass sie keine Chance habe, ein Wahlergebnis von über 5% zu erzielen („verschenkte Stimme“). Als aktives Mitglied einer kleineren Partei bekomme ich dieses Argument sehr häufig als Begründung dafür genannt, meine Partei nicht zu wählen. Das Bundesverfassungsgericht aber hat die klar verfassungswidrige Sperrklausel in mehreren Urteilen, zuletzt am 30. Juli 2024, immer wieder für rechtmäßig erklärt.

Damit nicht genug. Es ist allgemeiner Konsens, dass aus dem Grundgesetz auch die Notwendigkeit einer Chancengleichheit aller Parteien abzuleiten ist. Dieser Chancengleichheit widerspricht die gängige Praxis zu den Regelungen im Bundeswahlgesetz, welche festlegen, dass Parteien pro Bundesland eine gewisse Anzahl an Unterschriften wahlberechtigter Bürger vorlegen müssen, um zur Wahl zugelassen zu werden. Dies gilt allerdings nur noch für diejenigen Parteien, die „im Deutschen Bundestag oder einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren“.  Der Grund für diese Regelung soll sein „…dass nur ernsthafte Vorschläge zur Wahl stehen, die eine nennenswerte Zahl von Anhängern im Wahlvolk finden.“, wie auf der Homepage der Bundeswahlleiterin zu lesen ist. Das ist verständlich für Parteien, die zum ersten Mal zu einer Bundestagswahl antreten. Nicht allerdings für Parteien, welche seit vielen Jahren immer wieder zur Wahl zugelassen werden und daran ordnungsgemäß teilnehmen, die außerdem seit Jahrzehnten kontinuierlich politisch aktiv sind und damit ihre Ernsthaftigkeit längst bewiesen haben. Gegenüber diesen Parteien kann die Regelung nur als Schikane gesehen werden, welche das Erstarken neuer politischer Kräfte in Deutschland eindämmen soll – also eine antidemokratische Praxis. Das bestätigt auch eine Aussage auf der Homepage der Bundeswahlleiterin: „Bei den etablierten Parteien kann von einer ausreichenden Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten ausgegangen werden. Sie müssen deshalb keine Unterstützungsunterschriften vorlegen.“ Einigen Parteien wird also die Eigenschaft „etabliert“ zugweisen, welche an der Höhe ihrer Wahlerfolge gemessen wird. Das ist keine Chancengleichheit, folglich grundgesetzwidrig. Die Sammlung der Unterstützungsunterschriften stellt für kleinere Parteien immer wieder eine enorme Herausforderung im Vorfeld von Wahlen dar, zumal sie nach aktuell gültigem Recht nur in einem genauen Zeitfenster durchgeführt werden darf. Bei den im Februar 2024 anstehenden vorgezogenen Neuwahlen ist dieses Zeitfenster verkürzt und die Sammlung der Unterschriften durch die in diesem Zeitraum liegenden Feiertage zusätzlich erschwert. Mehrere in Wirklichkeit in Deutschland längst etablierte Parteien wie die Piraten, die ÖDP und die Tierschutzpartei werden dadurch nicht in allen Bundesländern zur Wahl antreten können. Das Bundesverfassungsgericht urteilt in seinen eingangs meines Briefes genannten Beschlüssen aber selbst in dieser speziellen Situation: die Chancengleichheit der Parteien sei gewahrt, es muss keine Änderung zugunsten der kleineren Parteien an den Regelungen zu Unterstützungsunterschriften geben.

Als ich von diesen Entscheidungen erfuhr, war ich entsetzt. Wie kann es sein, dass das höchste Gericht unseres Landes, das die Demokratie und das Grundgesetz schützen soll, selbst in dieser Sondersituation so demokratiefeindlich handelt und sich als Diener der „großen“ Parteien verhält?

Gerade in diesen krisenreichen Zeiten, in welchen die „etablierten“ Parteien immer wieder zeigen, dass sie keine funktionierenden Lösungen für die aktuellen und zukünftigen Probleme parat haben, sollte neuen politischen Kräften mit neuen Lösungsansätzen der Weg in den Bundestag nicht erschwert werden.

Das Grundgesetz, Artikel 20, besagt, dass alle Deutschen das Recht haben, gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu beseitigen, Widerstand zu leisten. Dieses Recht nehme ich hiermit in zunächst stark abgeschwächter Form wahr, und entziehe als ersten Schritt dem Bundesverfassungsgericht öffentlich mein Vertrauen als deutscher Bürger.

Mit freundlichen Grüßen

Franz Singer

Sonntag, 13. August 2023

 

Wie wähle ich richtig?

- eine Anleitung -

 

 

1.         Ich weiß schon genau, wen ich wählen werde.

            - Ja.   weiter bei 2

            - Nein.   weiter bei 3

            - Ich werde nicht zur Wahl gehen.   weiter bei 5

 

2.         Überprüfen Sie noch einmal genau, ob die Partei, die Sie wählen wollen,

            Ihre Interessen vertritt. Dafür können Sie die Homepage der Partei, Wikipedia

            und den Wahl-O-Mat benutzen.

- Habe ich gemacht, meine Wahl steht fest.   weiter bei 13

- Vielleicht sollte ich mir doch noch Alternativen anschauen.   weiter bei 4

 

3.         Warum sind Sie sich unsicher, wen Sie wählen sollen?

            - Die Partei, die ich wählen will, tritt nicht zur Wahl an.   weiter bei 6

            - Ich weiß nicht, ob die Partei, die ich wählen will, zur Wahl antritt.   weiter bei 7

            - Ich weiß nicht, welche Partei meine Interessen am besten vertritt.   weiter bei 4

            - Die Partei, die ich bisher immer gewählt habe, gefällt mir nicht mehr.   weiter bei 4

            - Ist doch eigentlich egal, wen man wählt, die taugen alle nichts.   weiter bei 4

            - Ich bin mir unsicher, ob ich überhaupt zur Wahl gehe.   weiter bei 5

            - Jemand verbietet mir, die Partei zu wählen, die ich will.   weiter bei 8

            - Ich traue mich nicht, die Partei zu wählen, die ich gut finde.   weiter bei 8

            - Ich befürchte, dass die Partei, die ich am besten finde, nicht über die 5%-Hürde

              kommt und meine Stimme dadurch verloren ist.   weiter bei 9

            - Ich will eigentlich eher GEGEN eine bestimmte Partei stimmen.   weiter bei 10

 

4.        Informieren Sie sich über die Programme aller Parteien, die zur Wahl antreten.

           Dafür können Sie die Homepage der Partei, Wikipedia und den Wahl-O-Mat

benutzen.

- Habe ich gemacht, meine Wahl steht jetzt fest.   weiter bei 13

- Habe ich gemacht, aber es ist keine Partei dabei, die wirklich zu mir passt.

  weiter bei 6

 

5.        Wenn Sie nicht an der Wahl teilnehmen, verschenken Sie Ihre Stimme.

Sie bestätigen damit die Wahl, die die anderen Wähler treffen. Sind Sie sich

Sicher, dass Sie das wollen? Dass Wählen nichts bringt, dass es egal ist wen man wählt und dass man mit Nichtwählen das System verändern kann, sind Gerüchte, die Sie nicht einfach glauben sollten.

            - Egal, ich gehe trotzdem nicht zur Wahl.   weiter bei 11

            - Stimmt, vielleicht sollte ich doch zur Wahl gehen.   weiter bei 1

- Ich würde ja gerne zur Wahl gehen, aber ich finde einfach keine Partei,

  die zu mir passt.   weiter bei 4

 

6.         Wären Sie denn bereit, stattdessen eine andere Partei zu wählen?

            - Ja, aber ich weiß nicht welche.   weiter bei 4

            - Ja, ich weiß auch schon welche.   weiter bei 2

            - Nein, das ist ja mein Problem.    weiter bei 7

 

7.        Informieren Sie sich, ob Sie die Partei, die Sie wählen wollen, unterstützen können, damit sie zur Wahl antreten kann. Parteien, die bisher nicht im Parlament vertreten sind, brauchen Unterstützungsunterschriften. Haben Sie Ihre schon abgegeben? Wenn nicht, informieren Sie sich beim zuständigen Kreis-, Orts-, oder Landesverband der Partei. Wenn es einen solchen Verband noch nicht gibt, könnten Sie selbst einen gründen, das ist nicht allzu schwer. Und wenn es tatsächlich noch gar keine Partei gibt, die Ihre Interessen ausreichend vertritt, dann können Sie selbst eine gründen.

            - OK, sehr gut, das werde ich machen.   weiter bei 13

            - Das weiß ich doch alles, aber für die Partei, die ich wählen will, ist es dafür diesmal

              zu spät.   weiter bei 12

            - Dafür habe ich leider keine Zeit.   weiter bei 12

 

8.        Wahlen in Deutschland sind geheim. Niemand kann oder darf überprüfen, wen Sie wählen. Wenn Sie dennoch von jemandem unter Druck gesetzt werden, können Sie sich an die Polizei wenden.

- Danke, das hilft mir weiter. Ich werde jetzt die Partei wählen, die ich gut finde.

  weiter bei 13

- Das hilft mir nicht weiter. Ich kann die Partei, die ich eigentlich gut finde, trotzdem

  nicht wählen.   weiter bei 6

 

9.        Wenn Sie befürchten, dass die Partei, die Sie am besten finden, nicht über die

            5%-Hürde kommt, sollten Sie sie trotzdem wählen. Warum? Weil wenn alle nur

aus dieser Sorge ihre favorisierte Partei nicht wählen, dann haben neue oder kleinere Parteien wirklich kaum eine Chance. Es gibt übrigens auch Parteien, die sich für die Abschaffung der 5%-Hürde einsetzen.

- Das stimmt, ich werde die Partei jetzt wählen, auch wenn sie vielleicht nicht über

  die Hürde kommt.   weiter bei 13

            - Ja schon, aber ich werde die Partei trotzdem diesmal nicht wählen.   weiter bei 6

           

10.      Stimmen GEGEN eine Partei kann man nicht abgeben. Es ist aber ganz einfach:

            wählen Sie die Partei, gegen die Sie sind, nicht. Wählen Sie die Partei, die Ihre

            Interessen am besten vertritt.

weiter bei 4

 

11.     Schade, dass Sie wirklich nicht wählen gehen wollen. Sie sollten dann aber

konsequent genug sein, sich auch nicht über das Ergebnis der Wahl zu beschweren.

            ENDE

 

12.      Das ist sehr schade. Vielleicht können Sie die Partei Ihrer Wahl nächstes Mal schon früher unterstützen, so dass sie an der Wahl teilnehmen kann.

            - OK. Und für dieses Mal wähle ich dann eben eine andere Partei.   weiter bei 13

            - Ja vielleicht. Dieses Mal werde ich dann aber nicht zur Wahl gehen.   ENDE

 

13.     Herzlichen Glückwunsch, Sie sind bereit für die Wahl. Vergessen Sie am Wahltag nicht Ihre Wahleinladung und Ihren Personalausweis, und füllen Sie den Wahlzettel sorgfältig aus.

ENDE